IKEA: Kassensicherungsverordnung mit Diebold Nixdorf

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Ein ordnungsmäßiger Geschäftsbetrieb erfordert seit dem 1. Januar 2020, dass jedes eingesetzte elektronische Aufzeichnungssystem („Kasse“) im Sinne des § 146a Absatz 1 Satz 1 AO i. V. m. § 1 Satz 1 KassenSichV sowie die damit zu führenden digitalen Aufzeichnungen durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) zu schützen sind. Die Nichtbeanstandungsregel endete laut BMF am 30. September 2020.

IKEA im digitalen Wandel durch herausragende Customer Journeys

IKEA möchte seine Kunden dort erreichen, wo sie sich bewegen und bietet ihnen eine Vielzahl von Touchpoints an. Digitale und physische Formate werden ausgebaut. Neue, wie die City Standorte, kommen hinzu. Die Einrichtungshäuser erzielen nach wie vor, einen Großteil des Umsatzes. Im Rahmen der KassenSicherungsVerordnung müssen nun alle Kassen in der Checkout Zone, sowohl im Möbel- als auch im Food-Bereich, mit einer TSE verbunden sein. Eines der wichtigsten Kriterien für die Auswahl der richtigen TSE Entscheidung ist dabei die Sicherheit und fehlerfreie Verfügbarkeit, speziell in den Geschäftszeiten mit extrem hoher Kundenfrequenz. Wenn die Kundenreise an der Kasse endet, ist Schnelligkeit Trumpf. IKEA überlässt dem Kunden die Wahl und garantiert einen reibungslosen Ablauf in der Checkout Zone durch den Einsatz stationärer Kassen, sowie Self-Checkout-Lösungen von Diebold Nixdorf.

Sichere und systemunabhängige Technologie

Als langjähriger Technologiepartner liefert Diebold Nixdorf mehr als 2.800 TSE Lösungen in Form eines USB Sticks, dieser signiert die einzelnen Transaktionen effizient und rechtssicher. Der Mehrwert liegt in der Ausfallsicherheit und der geringen Komplexität der Lösung. Die Vynamic Check-Out Software erzeugt zusammen mit den Signaturdaten der TSE die Dateien, die im Rahmen von Kassennachschauen von den Behörden gefordert werden. IKEA Mitarbeiter können die TSE- USB nach Einweisung selber in die Kassen einsetzen.