Der Zahlungsdienstleister Novalnet aus München unterstützt von der Corona-Situation betroffene stationäre Händler mit einem Sofortpaket zur Fortführung ihrer Geschäfte. Dabei entfallen uter anderem die normalerweise berechneten Transaktions- und Disagiogebühren. Händler können so schnell und einfach auf Verkauf im Internet umstellen, ihre Waren aber auch ohne eigenen Onlineshop oder eine Webseite verkaufen. Die Bezahlung läuft über einen Zahlungslink, deretwa per Telefon, WhatApp oder E-Mail an den Kunden gegeben werden kann.
Die Coronakrise und die Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie belasten zahlreiche Einzelhändler und Restaurants, Gärtnereien, Bäckereien, Metzgereien etc. schwer. Während der Onlinehandel boomt, kämpfen sie als stationäre Geschäfte um ihre Existenz. Novalnet unterstützt diese Unternehmen mit einem Corona-Hilfsangebot dabei, ihren Geschäftsbetrieb trotz der aktuellen Situation aufrechtzuerhalten. Einzige Voraussetzung: Ein Telefon und ein E-Mail-Postfach.
„Wir wollen helfen und möglichst viele Händler in diesen schwierigen Zeiten mit unseren Lösungen unterstützen, damit sie ihre Geschäfte fortführen können“, so Novalnet-CEO Gabriel Dixon. „Daher verzichten wir bei der Account-Eröffnung für mindestens drei Monate auf die Berechnung von Transaktionsgebühren und Disagio. Auch die Einrichtungsgebühr fällt nicht an.
Novalnet ist selbst ein mittelständisches Unternehmen und wir wollen mit unserer Erfahrung und unserem Know-how unseren Teil zur Bewältigung der Krise beitragen. Wenn wir hier schnell handeln, können wir so den Menschen hinter der Ladentheke helfen, ihre Geschäfte und die Jobs ihrer Mitarbeiter zu erhalten. Ich bin überzeigt, gemeinsam schaffen wir das!“
Kontaktlos und sicher Geld erhalten mit „Pay by Link“
Schwerpunkt des Corona-Hilfspakets der Novalnet AG ist der von Novalnet entwickelte Service „Pay-by-Link“. Mit ihr hat jeder Händler die Möglichkeit, sich seine Waren oder Dienstleistungen auch ohne eigenen Onlineshop einfach und in Echtzeit bezahlen zu lassen. Erhält der Händler eine Bestellung per E-Mail oder am Telefon, generiert er einen individuellen, kurzen Zahlungslink und gibt ihn an seinen Kunden – etwa im Telefongespräch, per SMS, E-Mail, WhatsApp oder Social Media. Sobald der Kunde auf der sicheren Zahlungsseite von Novalnet bezahlt hat, erhält der Händler eine Mitteilung und kann die Ware entweder ausliefern oder dem Kunden zur Abholung bereitstellen. Dazu erhält der Händler den vollen Novalnet-Support.
Das Hilfsangebot von Novalnet gilt für die Zahlungsarten Kreditkarte, Lastschrift und Onlineüberweisungen wie Sofortüberweisung und giropay. Technische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich. Die Vertragslaufzeit ist auf drei Monate begrenzt und enthält lediglich die Monatsgebühr. Die sonst anfallenden Transaktions- und Disagiokosten als auch die Einrichtungsgebühr werden nicht berechnet. Das Angebot gilt zunächst für drei Monate. Falls der aktuelle Zustand weiter anhalten sollte, hat Novalnet angekündigt, das Hilfsangebot um jeweils einen weiteren Monat zu verlängern.