Modehäuser Konen und Bram werden Teil von Breuninger

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Das Stuttgarter Fashion- und Lifestyleunternehmen Breuninger übernimmt die traditionsreiche Konen Bekleidungshaus GmbH & Co. KG mit ihren zwei Häusern in München und Luxemburg. Eine entsprechende, noch vom Bundeskartellamt zu prüfende Vereinbarung, wurde Ende letzter Woche unterzeichnet. Mit diesem Schritt bekennt sich Breuninger einmal mehr zur erfolgreichen Zukunft des stationären Handels und zur langfristigen Ausrichtung seiner Unternehmensstrategie.

Durch den Erwerb von Konen erweitert Breuninger seine Präsenz von bisher 11 auf 13 Häuser um das Haus Konen in München und ist mit Bram in Luxemburg erstmals auch stationär international vertreten.

Konen betreibt zwei Modehäuser für hochwertige Bekleidung und Accessoires. Neben der Stammfiliale Konen in München mit einer Verkaufsfläche von 12.500m² gehört auch das Haus Bram in Luxemburg mit 11.000m² Verkaufsfläche zum Familienunternehmen. In beiden Häusern steht Kundinnen und Kunden überdies ein umfangreiches Serviceangebot zur Verfügung. Insgesamt beschäftigt Konen knapp 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Holger Blecker, Breuninger CEO, erklärt dazu: „München als Weltstadt und bekannte Kultur- und Einkaufsmetropole sowie Luxemburg als attraktive internationale Destination waren schon lange Wunschstandorte für Breuninger. Konen als gewachsenes Familienunternehmen mit seinen zentralen Häusern in München und Luxemburg ist für uns eine Herzensangelegenheit und zugleich eine attraktive sowie perfekt passende Erweiterung unseres stationären Portfolios. Gemeinsam werden wir unser nationales und internationales Multichannel-Angebot spürbar und konsequent erweitern. Wir freuen uns daher sehr, Konen und Bram bald in der Breuninger Familie begrüßen zu können.“

Der Expansionsschritt ist Teil der langfristigen Wachstumsstrategie von Breuninger und der Investition in attraktiven, stationären Handel sowie dem hiermit einhergehenden Bekenntnis zu lebendigen und lebenswerten Innenstädten.

Der Abschluss der Transaktion steht unter dem Vorbehalt der üblichen Bedingungen einschließlich der kartellrechtlichen Freigabe. Über die finanziellen Details haben die beiden Parteien Stillschweigen vereinbart.