Onlinehandel mitverantwortlich für die überwiegend illegale Entsorgung von Elektroschrott

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Seit dem 24. Juli 2020 ist der Onlinehandel seit vier Jahren zur Rücknahme von Elektroschrott verpflichtet und obwohl der Onlinehandel in Deutschland im Marktsegment Elektronik im Jahr 2019 über 14,3 Milliarden Euro Umsatz erwirtschaftet und einen Marktanteil von über 33 Prozent auf sich vereint hat, sind die Rücknahmemengen an Elektroschrott verschwindend gering.

Nach Einschätzung der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist der Onlinehandel demnach einer der hauptverantwortlichen Akteure für die überwiegend illegale Entsorgung von Elektroschrott in Deutschland. Obwohl die Branche seit genau vier Jahren zur Rücknahme und Information verpflichtet ist, werden Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nur komplizierte oder keine Rückgabemöglichkeiten für Altgeräte angeboten. Unter anderem aus diesem Grund hat Deutschland die EU-Sammelvorgabe für Elektroaltgeräte von 45 Prozent für das Jahr 2018 verfehlt.

Kaum Kontrollen im Onlinehandel

Gleichzeitig müssen Onlinehändler kaum Kontrollen der Behörden befürchten, da sie erst ab einer Versand- und Lagerfläche für Elektrogeräte von mindestens 400 Quadratmetern unter die Rücknahme- und Informationspflichten fallen. Aufgrund der täglich wechselnden Lagerstände im Onlinehandel ist es den Behörden kaum möglich, dieses Kriterium zu überprüfen.

Derzeit ist nur der Filialhandel dazu verpflichtet, bei Lieferung eines neuen Geräts ein entsprechendes Altgerät am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe zurückzunehmen. Die DUH fordert, dass die gleichen Regeln auch für Onlinehändler gelten und zwar unabhängig von deren Versand- und Lagerfläche. Große Onlinehändler mit mindestens 100 Quadratmetern Lager- und Versandfläche sollten auch ohne den Verkauf neuer Geräte Elektrokleingeräte kostenlos zurücknehmen müssen. Zugunsten einer verbraucherfreundlichen Rückgabe sollten sie sich an flächendeckenden stationären Rücknahmesystemen beteiligen. Über einen Paketversand konnten bisher nur geringe Mengen erfasst werden, da mit diesem Datenschutz- und Versicherungsbedenken sowie ein hoher Aufwand für die Verpackung der Geräte einhergehen. Zudem eignen sich viele Altgeräte aufgrund enthaltener Schadstoffe oder gegebener Brandgefahr nicht für einen Postversand.

Da über die angebotenen Rückgabemöglichkeiten oft nur unzureichend informiert wird, sollten Onlinehändler auf jeder Produktwebseite einen gut sichtbaren Link zu den kostenlosen Rückgabeoptionen platzieren müssen. Genau wie eine verweigerte Rücknahme sollte auch ein Verstoß der Informationspflicht als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Die einzelnen Filial- und Onlinehändler sollten zur Quoteneinhaltung und Veröffentlichung der gesammelten Elektroschrottmengen verpflichtet werden.

Hintergrund

In Deutschland wurden im Jahr 2018 853.000 Tonnen Elektroaltgeräte gesammelt. Das entspricht einer Sammelquote von lediglich 43,1 Prozent. Die Bundesrepublik verfehlt damit das seit 2016 geltende EU-Sammelziel von 45 Prozent. Während der größte Anteil über die kommunalen Wertstoffhöfe erfasst wurde, sammelte der Handel in 2018 lediglich 101.943 Tonnen ein.

Der Onlinehandel profitiert von einer Regelung im Elektrogesetz. Anders als der Filialhandel muss er bei Lieferung eines Elektrogeräts ein entsprechendes Altgerät nicht in „unmittelbarer Nähe“, sondern lediglich in „zumutbarer Entfernung“ zurücknehmen. Dieser unbestimmte Rechtsbegriff wird von der Branche immer wieder missbräuchlich ausgenutzt, so dass Verbraucher oft Wege von 50 Kilometern und mehr für die Altgeräterückgabe zurücklegen müssen.

Nach einer aktuellen Branchenstudie wuchs aufgrund der Corona-Krise der Umsatz von Elektrogeräten im Onlinehandel im zweiten Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahresquartal deutlich. Während der Umsatz im Bereich E-Commerce im Quartal 2020 im Vergleich zum Vorjahresquartal insgesamt um 16,5 Prozent auf 20,2 Milliarden Euro stieg, legten Warengruppen wie „Computer, Zubehör und Spiele“ um 15,5 Prozent oder „Haushaltswaren und Geräte“ um 25,5 Prozent zu.