bevh: Versorgungsinfrastruktur mit E-Commerce und stationärem Handel absichern

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„Die Politik hat bisher in dieser Krise gezeigt, dass sie notwendige Schritte zur Unterstützung der Wirtschaft schnell umsetzt; dafür sind wir ausgesprochen dankbar. Damit unsere Branche im Gegenzug weiter dazu beitragen kann, die Versorgung der Bevölkerung zu sichern, sind dringend einheitliche Regelungen über die Grenzen der Bundesländer und bestenfalls auch im europäischen Konsens notwendig“, so Gero Furchheim, Präsident des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel e.V.

Mit acht Maßnahmen kann die Bundesregierung erreichen, dass der Onlinehandel seine tragende Rolle bei der Versorgung im Zeichen der Corona-Pandemie vollauf wahrnehmen kann. Neben Arbeitszeitmaßnahmen stellt insbesondere die Sicherstellung von Abholstellen im Multichannel-Handel eine wesentliche Chance dar, Waren nicht nur des täglichen Bedarfs flächendeckend zu verteilen.

Die acht Maßnahmen im Einzelnen

  • Arbeitszeitregelungen müssen angepasst werden, um deutlich flexiblere Arbeitszeiten in allen Unternehmensbereichen zu ermöglichen und damit vor allem auch die Arbeitnehmer zu entlasten, die derzeit Kinderbetreuung und Beruf stemmen müssen.
  • Die Erlaubnis von Sonntagsarbeit insbesondere in der Logistik und Zustellung unterstützt die kontinuierliche Lieferung bis zu den Kunden abseits der Metropolen.
  • Dazu gilt es, einheitliche Regelungen zu Sonn- und Feiertagsfahrverboten in allen Bundesländern zu treffen, um Umwege und Umfahrungen zu vermeiden.
  • Die Bundesregierung sollte Möglichkeiten schaffen, um unter Wahrung der hygienischen Anforderungen auch Kioske und solche lokalen Geschäfte als Übergabeorte aufrechtzuerhalten, die neben Automaten als sichere Abholstelle für Ware im Versandhandel (Click&Collect) fungieren können.
  • Auch über die Landesgrenzen hinweg müssen Pendler weiter zu den Arbeitsplätzen gelangen können, wo körperliche Anwesenheit unabdingbar ist.
  • Die Bundes- und Länderregierungen müssen der Anregung der EU-Kommission nachkommen, vorrangige Fahrspuren für den Gütertransport, sogenannte „Green Lanes“, einzurichten, um so Waren der Grundversorgung oberste Priorität einzuräumen.
  • Pauschale Quarantäne-Verpflichtungen für LKW-Fahrer dürfen nicht zur faktischen Unterbrechung des innereuropäischen Warenverkehrs führen. Sinnvoller sind Anweisungen, dass ausländische Fahrer beispielsweise die Fahrerkabine während des Entladens nicht verlassen dürfen.
  • Schließlich sind besonders die Finanzminister des Bundes und der Länder aufgerufen, bei Überbrückungsfinanzierungen und –hilfen selbst aktiv zu bleiben und zudem die private Kreditwirtschaft entsprechend zu ermuntern.