Deutsche Unternehmen planlos vor „Lieferkettengesetz“

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Zum 01.01.2023 tritt das „Lieferkettengesetz“ in Kraft. Es zwingt Unternehmen, ökologische und Menschenrechts-Standards entlang ihrer gesamten globalen Lieferkette zu gewährleisten. Eine Studie von Horn & Company zeigt jedoch, dass die deutsche Wirtschaft sich mit den Vorbereitungen bislang kaum befasst.

Für die deutsche Wirtschaft ist es von enormer Tragweite: Zum 01.01.2023 wird das „Gesetz über unternehmerische Sorgfaltsplichten in Lieferketten“, kurz auch „Lieferkettengesetz“, rechtskräftig.

Dieses Gesetz stellt einen Paradigmenwechsel dar: Die bislang freiwillige „Corporate Social Responsibility“ reicht zukünftig nicht mehr aus. Stattdessen gilt eine verbindliche gesetzliche Vorgabe, Umwelt-, Nachhaltigkeits- und Menschenrechtsstandards einzuhalten – und zwar entlang der kompletten Lieferkette. Ab 01.01.2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern davon betroffen. Ein Jahr später sinkt die Größenschwelle und das Gesetz gilt für Unternehmen mit bereits 1.000 Mitarbeitern.

Jede Führungskraft, die sich mit dem Management einer globalen Wertschöpfung befasst, ist sich sowohl der Komplexität als auch dem Aufwand einer solchen Aufgabe sofort bewusst. Inwieweit sich die deutsche Wirtschaft daher bereits mit diesem Thema beschäftigt, welche Einstellung sie prinzipiell dazu hat und welche Herausforderungen sie sieht, ist Gegenstand einer aktuellen Studie, die wir im April 2021 durchgeführt haben. Darin einbezogen wurden 60 Unternehmen aus dem verarbeitenden Gewerbe, mit Umsätzen zwischen 500 Mio. und 2 Mrd. EUR.

Die zentralen Ergebnisse der Studie

  • Die befragten Unternehmen sehen weit überwiegend das Erfordernis des Lieferkettengesetzes. Sie unterstützen auch die inhaltlichen Schwerpunkte.
  • Dennoch haben sich über 80 Prozent noch gar nicht oder kaum mit den konkreten Umsetzungserfordernissen auseinander gesetzt.
  •  Ebenso gibt es bisher wenig konkrete Planungen, wann mit den Vorbereitungen in Richtung Lieferkettenbewertung, Lieferantenportfoliomanagement, sowie Prozess- und Organisationsanpassungen zu starten ist.

Hierfür werden im Kern zwei Gründe hervorgehoben

  • Zum einen die ungeklärte Fragestellung, wie die Sorgfaltspflicht bezüglich der Menschenrechte entlang der gesamten Lieferkette – also inklusive aller Lieferanten und Sublieferanten – überhaupt gewährleistet werden soll.
  • Und zum anderen ein erwarteter hoher administrativer Aufwand sowie auch Störungen des operativen Geschäftsbetriebs. „Abwarten“ ist damit die vorherrschende Einstellung zur Umsetzung des Lieferkettengesetzes.

Die Studie zeigt auch, dass die wenigen Vorreiter bereits bereichsübergreifende Koordinationsstellen („Supplier Risk & Performance Management“) gebildet haben. In solchen Einheiten werden alle Vorbereitungen hinsichtlich Lieferantenmanagement, Risikomanagement, Qualitätssicherung und Recht gebündelt vorangetrieben.

„Das Lieferkettengesetz ist effizienter Treiber zur Implementierung von Nachhaltigkeitsstrategien. Unternehmen sollten daher nicht in Sorge sein, im Gegenteil – als Erfolgsmodell zeichnet sich ein neuer Bereich ab: Supplier Risk & Performance Management. Diese neue Einheit wird direkt im Unternehmen etabliert und trägt zum Erfolg einer exzellenten Lieferkette bei“, so Dr. Dirk D. Müller, Partner von Horn & Company.

Ausführlichere Informationen zur Studie finden sich im H&C e-Paper „Lieferkettengesetz: Chancen, Herausforderungen und Umsetzungsstand in der deutschen Wirtschaft (Studie)“ .