Digitaler Diebstahl: So spüren Sie Content-Diebe auf

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Inhalte sind wertvoll. Wer seine Website nicht ausschließlich mit Texten aus dem Blindtextgenerator und Bildern aus Gratis-Fotodatenbanken bestückt, sammelt darin wertvolles geistiges Eigentum. Wo Wertvolles herum liegt, lassen Diebe nicht lang auf sich warten.

„Content is King“ ist seit langem ein Leitspruch im Online-Marketing. Der Erfolg eines Online-Auftritts steht und fällt mit der Einzigartigkeit des Inhalts. Deshalb gilt im Online-Marketing genau wie beim Schach: Passen Sie auf Ihren König auf!

Die Sache mit dem Urheberrecht

Welche Arten von Inhalten rechtlich geschützt sind, regelt in Deutschland das Urheberrechtsgesetz. Bei Webauftritten geht es in der Hauptsache um zwei Arten von Inhalten: Um Texte und Bilder. Das Urheberrecht an diesen Inhalten liegt bei deren Autoren oder Fotografen. Seitenbetreiber, die diese Inhalte verwerten wollen, erwerben dazu Nutzungsrechte von den Autoren. Je nach Vertrag erwerben sie entweder exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte, oder lediglich nicht-exklusive, limitierte Nutzungsrechte. Wer ein Foto auf der Website eines Dritten entdeckt, für dessen Verwendung er selbst nur ein nicht-exklusives Recht erworben hat, kann dagegen kaum etwas unternehmen. Der Fotograf kann so viele nicht-exklusive Nutzungsrechte verkaufen, wie er Abnehmer dafür findet.

Wer mit Fotos aus Stock-Fotodatenbanken arbeitet, lebt in der Regel damit, dass diese Fotos auch anderenorts eingesetzt werden. Problematischer ist es, wenn die Texte der eigenen Website an anderer Stelle zu finden sind: Das ist nicht nur ärgerlich, sondern kann auch zu einem Abrutschen in den Ergebnissen der Suchmaschinen führen. Entdecken Google und Co. nämlich identische Inhalte auf mehrere Websites, zeigen sie nur noch eine der Fundstellen relativ weit oben in Suchergebnissen. Oder gar keine mehr.

Wer seine Texte nicht selbst schreibt, sichert sich also besser exklusive Nutzungsrechte an den beauftragten Texten.

Anders als Fotos sind Texte allerdings mitunter gar nicht urheberrechtlich geschützt. Geschützt sind nur solche Texte, die eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellen. Sehr einfache, triviale Gebrauchstexte – darunter können Kochrezepte ebenso fallen wie kurz Produktbeschreibungen – schützt das Urheberrecht nicht.Das Urheberrecht schützt außerdem nur die Form, nicht aber den Inhalt: Wer in eigenen Worten Informationen weitergibt, die er auf einer Website gefunden hat, verstößt nicht gegen das Urheberrecht.

Diebe aufspüren

Inzwischen gibt es eine ganze Reihe von Webanwendungen, die nach Duplikaten von Inhalten der eigenen Website, oder nach beliebigen anderen Texten im Web suchen. Eines der bekanntesten Tools ist Copyscape. Der Dienst bietet eine grundlegende Suchfunktion sogar kostenlos und ohne Anmeldung: Um die zu nutzen, kopiert der Seitenbetreiber die Urls seiner wichtigsten Inhalte in das Suchfeld. Copyscape prüft dann, ob der unter diesen Urls aufgespürte Text auch andernorts zu finden ist, und listet alle Fundstücke auf.

Für knapp fünf US-Dollar im Monat bietet Copyscape den Überwachungsdienst Copysentry. Der vergleicht kontinuierlich die Inhalte der Website mit anderen im Web erschienenen, und schlägt per E-Mail Alarm, sobald er ein Duplikat entdeckt.

Etwas umständlicher zu handhaben ist die Plagiatssuche von Small SEO Tools. Der Nutzer muss seinen Text entweder in das Textfeld kopieren oder ihn als Word- oder .txt-Datei hochladen. Anschließend kann der Nutzer dabei zusehen, wie der Dienst Zeile für Zeile prüft, ob der erfasste Text an anderer Stelle im Web zu finden ist.

Dieb ertappt, was nun?

Wer seine Inhalte auf der Website eines dritten wiederfindet, selbst das ausschließliche Nutzungsrecht daran hat, und sicher ist, dass seine Inhalte Schöpfungshöhe erreichen, hat eine Reihe von Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen.

Der Gang zum Anwalt muss nicht der erste Schritt sein: Einem Content-Dieb mit Wohnsitz auf den Antillen oder im hinteren Kaukasus ist juristisch schwer beizukommen. Aber es kann sich lohnen, Google über die Urheberrechtsverletzung zu informieren – die Suchmaschine bietet dafür ein eigenes Formular.

Sitzt der Dieb in Deutschland, kann der Anwalt weitere Schritte einleiten: Der kann Ihnen helfen, Beweise zu sichern, und dem Dieb eine kostenpflichtige Abmahnung samt Unterlassungserklärung und Schadenersatzforderung senden. Reagiert der Angeschriebene nicht, kann der Anwalt eine einstweilige Verfügung beantragen, und wenn nötig auch Klage einreichen – ob das im Einzelfall sinnvoll und erfolgversprechend ist, klären Sie am besten direkt mit ihrem Anwalt.