Neues Gesetz für mobile Bezahlungen

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Europäische Union und Bundestag arbeiten an neuen Vorschriften für den Zahlungsverkehr. Retailer und Verbraucher sollen davon profitieren.

Die Zurückhaltung vieler Verbraucher hierzulande gegenüber digitalen Bezahlmethoden könnte sich bald abmildern, wenn die neuen EU-Richtlinien und ihnen angepasste bundesdeutsche Gesetze in der Praxis umgesetzt werden. Im Herbst 2015 gab es bereits eine Neufassung einer EU-Richtlinie für Zahlungsdienste. Diese „Payment Service Directive 2“ (PSD2) ist lediglich eine nicht bindende Richtlinie und keine Verordnung der EU, so dass die einzelnen Mitgliedsländer ihre entsprechenden nationalen Gesetze verabschieden müssen.

In Deutschland soll dies das „Gesetz zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie“ (ZDUG) leisten, das im März 2017 in erster Lesung den Bundestag passierte. Auf der Internet-Seite des Bundestags heißt es dazu: „Die Bundesregierung will den Wettbewerb im Bereich der Zahlungsdienste verbessern, Gebühren für Kartenzahlungen abschaffen und die Verbraucher gleichzeitig besser schützen. So dürfen Händler in Zukunft keine gesonderten Gebühren mehr für Kartenzahlungen, Überweisungen und Lastschriften verlangen. Die Regelung soll europaweit gelten.“

Besonderes Gewicht wird den gängigsten Kartenzahlverfahren in der Bundesrepublik zugeschrieben. Betroffen von dem Gesetz sind die traditionellen Banken, digitale Bezahldienste wie PayPal und neue Anbieter für Dienstleistungen bei Bezahlmethoden. Zu den Neuerungen von PSD2 und ZDUG gehört hier, dass die Kreditkartenbanken und andere in Zukunft keine Extragebühren für einen Bezahlvorgang verlangen dürfen. Die Bahn oder manche Fluglinien haben zum Beispiel bei Kreditkartenzahlung für Fahrkarten oder Flugbuchungen Extragebühren eikassiert. Damit soll ab dem 13. Januar 2018 Schluss sein.

In der Mitteilung des Bundestags heißt es darüber hinaus: „Zugleich wird die Haftung der Verbraucher für nicht autorisierte Zahlungen von derzeit höchstens 150 auf 50 Euro herabgesetzt. Lastschriften ließen sich bisher schon innerhalb von acht Wochen zurückholen. Dieses Erstattungsrecht wird jetzt gesetzlich verankert und gilt europaweit.“ Außerdem soll es Veränderungen bei der Beweislast zu Gunsten der Kunden geben: Künftig muss ein Zahlungsdienstleister unterstützende Beweismittel vorlegen, um Betrug oder grobe Fahrlässigkeit des Nutzers nachzuweisen. Und Fehlüberweisungen von Kunden sollen einfacher zurückgeholt werden können.

Die Bundesregierung will ferner mit dem Entwurf so genannte Zahlungsauslösedienstleister und Kontoinformationsdienstleister, die bisher in einem „aufsichtsrechtlichen Graubereich“ angesiedelt sind, in die Regulierung einbeziehen: „Sie werden der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterstellt und erhalten aber andererseits EU-weit Zugang zum Zahlungsverkehrsmarkt.“ Wie die Regierung erläutert, bauen beide Dienste auf dem Internet-Banking der Kreditinstitute auf. Sie würden Datensätze zwischen Kunden und Kreditinstituten meist über das Internet übermitteln, ohne selbst in den Besitz von Kundengeldern zu kommen.